Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Abteilung Kultur, Direktion Kultur und Gesellschaft, ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites der Abteilung Kultur, im Konkreten:www.communale.at

Die Abteilung Kultur orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen. Accesskeys werden mit der Neuerstellung der Website implementiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites und mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die beauftragte Analyse durch die Agentur ist in Arbeit.
Die aktuelle Website www.communale.at sowie alle weiteren der Abteilung Kultur betriebenen Websites entsprechen nur teilweise den Bestimmungen der Barrierefreiheit. Die Website www.communale.at wird aktuell neu erstellt und überarbeitet und wird an die geltenden Barrierefreiheitsbestimmungen bis Ende des Jahres 2022 angepasst.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Nicht alle Bilder und Videos haben Texte, die den Zweck des Bildes bzw. Videos beschreiben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt.
Nicht alle Audio- und Videoinhalte enthalten Textalternativen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2 (Time-based Media) nicht erfüllt.
Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde, allerdings ist die Agentur bereits mit der Überarbeitung und Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards beauftragt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2022 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die beauftragte Analyse durch die Agentur ist in Arbeit. Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen:   k.post@ooe.gv.at
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Gruppe Gruppe Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations, Marketing, Generalsekretariat Volkskultur
4021 Linz  •  Promenade 37
TELEFON (+43 732) 77 20-14875
E-MAIL: K.POST@OOE.GV.AT
 

Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren [Link: HTTPS://WWW.LAND-OBEROESTERREICH.GV.AT/ANTIDISKRIMINIERUNG.HTM]


Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: AS.POST@OOE.GV.AT
 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.communale.at wurde 2022 erstmalig veröffentlicht.